Einsatzempfehlung des Umwelt Bundesamtes

Das Bundesumweltamt empfiehlt den Einsatz:

Aus dem Leitfaden zur Vorbeugung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen des Umwelt Bundesamtes:

"C-1.4 Schimmelpilzspürhunde
Der Einsatz eines Schimmelpilzspürhundes wird als Ersatz oder als Ergänzung mikrobieller Messungen oder von MVOC-Messungen bei nicht sichtbaren, aber vermuteten Schimmelpilzschäden in Gebäuden vorgeschlagen.
Hunde sind seit langem im Dienst von Rauschgiftfahndern erfolgreich im Einsatz. Ebenso wie ausgebildete Tiere in solchen Fällen durch Geruchswahrnehmung die zu suchenden Stoffe aufspüren, können speziell ausgebildete Schimmelpilzspürhunde in der Lage sein, verdeckte Schimmelpilzbelastungen im Einzelfall geruchlich wahrzunehmen.
Einige der von den Schimmelpilzen freigesetzten flüchtigen Verbindungen (MVOC, vgl. C-1.3) sind zwar so geruchsintensiv, dass der Mensch sie bei massivem Schimmelpilzbefall noch riechen kann, die menschliche Nase versagt aber bei geringeren Konzentrationen. Hier kann ein Tier mit seinem besseren Geruchssinn eingesetzt werden.
Hund und Hundeführer müssen in speziellen Schulen zum Aufspüren von Schimmelpilzen ausgebildet werden. Dabei werden dem Tier Schimmelpilzproben vorgesetzt, deren Geruch es sich merken soll. Die Ausbildung und deren Überprüfungen müssen von Zeit zu Zeit wiederholt werden. Der Hund wird darauf trainiert, den vorhandenen Schimmelpilzschaden zu „markieren“ (z.B. durch Kratzen mit der Pfote) und so dem anwesenden Hundeführer zu signalisieren, dass ein Schimmelpilzbefall, der auch verdeckt sein kann (z.B. hinter einer Gipskartonplatte), vorhanden ist.
Die Anwesenheit eines gut ausgebildeten Hundeführers, der gemeinsam mit dem Hund die Ausbildung zum Schimmelpilzeinsatz absolviert hat, ist unerlässlich, um das Verhalten des Tieres richtig zu interpretieren.
Die Beurteilung, ob es sich um ein gut ausgebildetes Hund/Hundeführer-Gespann handelt, ist für den Auftraggeber einer Untersuchung sehr schwierig. Ein erster Hinweis können Zeugnisse von mit Erfolg absolvierten Trainingskursen sein.
Zu beachten ist, dass der Aktionsradius des Hundes auf den Fußboden und den unteren Wandbereich beschränkt ist und dass der vom Hund im Raum markierte Standort nicht unbedingt der Befallsort sein muss.
Dies ist z.B. der Fall, wenn die MVOC nicht unmittelbar an der Befallsstelle austreten. In solchen Fällen kann die Interpretation der Markierung des Schimmelpilzhundes schwierig sein.

Schimmelpilzspürhunde können verdeckte Schimmelpilzquellen lokalisieren, da sie in der Lage sind, MVOC in geringen Konzentrationen zu riechen.
Eine Entscheidung für oder gegen eine Sanierung der betroffenen Räume sollte aus den Ergebnissen solcher Untersuchungen aber nicht abgeleitet werden.

Es ist daher nicht sinnvoll, allein auf der Basis eines von einem Schimmelpilzspürhund erkannten und markierten Schimmelpilzbefalls eine Sanierungsentscheidung abzuleiten. Vielmehr sollte bei positivem Befund der markierte Bereich weiter untersucht werden, auch durch Öffnen von Verschalungen oder Hohlräumen. Damit kann man erkennen, ob dort tatsächlich Schimmelpilzbewuchs vorhanden ist; ggf. muss durch weitere Messungen festgestellt werden, welches Ausmaß der Schaden hat.
Erst danach sollte über weitere Maßnahmen zur Beseitigung des Problems entschieden werden." (aus: Leitfaden zur Vorbeugung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräume des Umwelt Bundesamtes)